Wer seinen Internet-Uplink zur Verfügung stellt, entscheidet, welche Dienste in welchem Masse darüber genutzt werden dürfen. Entsprechende Bestimmungen können mit Hilfe des DHCP-Splash allen Nutzern angezeigt werden. In der Standardkonfiguration wird der Verkehr ohne Filter und Priorisierung ins Internet durchgeleitet.
Folgende Regel gilt es, aber zu beachten:
Peer2Peer-Filesharing wird im Openwireless-Netz grundsätzlich nicht geduldet, da die entsprechenden Programme eine grosse Zahl an Verbindungen aufbauen und so den normalen Netzwerkverkehr durch in Anspruchnahme eines Grossteils der Bandbreite massiv behindern. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die hemmungslose Nutzung von Tauschbörsen einen Gateway-Betreiber in Schwierigkeiten bringen kann, wenn über seinen Internet-Uplink urheberrechtlich geschützte Werke oder sogar verbotenes Material angeboten wird. Dies kann durchaus auch unbeabsichterweise geschehen, da die Upload-Funktion bei vielen Filesharing-Programmen nicht deaktivierbar ist. Mittlerweile stehen diverse WWW-basierte Dienste zur Verfügung, um auch eigene Werke gratis anbieten zu können.
Mit den beiden Zusatzpaketen freifunk-gateway und qos-scripts stehen den Betreibern von Internet-Gateways zwei Varianten zur Verfügung, um P2P Verkehr effektiv zu drosseln oder sogar zu blockieren.